Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand; Abhilfe durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder Erstattung. Melden Sie das Problem dem Verkäufer so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor.

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Weitere Informationen: Ihr Europa – Garantien und Rückgabe

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